Erste Hilfe bei Verbrennung und Verbrühung
Die größten Gefahren lauern im Haushalt, auf der Grillparty oder am Herd, oder wenn mal eine Tasse Tee umfällt – Verbrennungen und Verbrühungen sind rasch passiert. Je zügiger erste Hilfe erfolgt, umso besser.
Verbrennungen oder Verbrühungen sind Gewebeschädigungen, die durch starke Hitzeeinwirkung verursacht werden. Als Ursache von Verbrennungen kommen Feuer, Explosionen, starke Sonnenstrahlung, Strom, Reibungswärme oder Hautkontakt zu heißen Gegenständen in Betracht.
Verbrühungen hingegen werden durch Kontakt mit heißen Flüssigkeiten oder Dämpfen verursacht. Bei beiden Verletzungen kommt es zu den vergleichbaren Symptomen.
Symptome der Verbrennung und Verbrühung
Verbrennungen und Verbrühungen führen zu unterschiedlich starken Schädigungen von Haut und Schleimhaut. Bei oberflächlichen Verbrennungen ist das Hautbild stark gerötet. Zudem kann es zu einer ausgeprägten Blasenbildung kommen, die mit starken Schmerzen einhergehen kann. Sind ausgedehnte Hautareale beschädigt worden, so kann es beim Betroffenen zum Kreislaufschock kommen. Auch weitere Organschäden können nicht ausgeschlossen werden.
Liegen Verbrennungen im Gesicht vor, kann der Betreffende unter Umständen Rauch eingeatmet haben. Bei Verbrühungen des Gesichtes durch heißen Dampf kann weiterhin eine Schädigung der Lunge vorliegen, die zu Atemnot führen kann.
Die schwerste Form der Verbrennung kann sogar bis zum Verkohlen der Gewebesubstanz führen. Entsprechend ihrer Ausprägung werden Verbrennungen und Verbrühungen in vier verschiedene Schweregrade unterteilt.
- Die Verbrennung oder Verbrühung ersten Grades geht mit Rötungen und leichten Hautschwellungen einher. Die betroffenen Areale der Oberhaut schmerzen. Die Schäden sind jedoch nicht lebensbedrohlich und heilen vollständig wieder ab.
- Die Verbrennung oder Verbrühung zweiten Grades zeigt sich mit oberflächlichen bis tiefen Gewebeschäden, die bereits mit Blasenbildung einhergehen. Diese Form wird nochmals unterteilt in die Typen 2a und 2b. Typ 2a heilt aus, ohne Narben zu hinterlassen. Beim Typ 2b werden auch nach dem Abheilen der Verbrennung Narben verbleiben.
- Die Verbrennung oder Verbrühung dritten Grades entsteht bei Temperaturen ab 60 Grad und ist durch schwarz-weiße Nekrosen gekennzeichnet. Zu Schmerzen kommt es bei diesem Verbrennungsgrad nicht, da hier bereits die Nerven stark geschädigt sind.
- Die Verbrennung oder Verbrühung vierten Grades stellt die schwerste Form dar und kommt besonders durch offenes Feuer oder durch den Kontakt mit Starkstrom zustande. Die Gewebeschädigungen umfassen neben der Haut auch das Fettgewebe, die Nerven und die Muskulatur. Schlimmstenfalls kommt es sogar zu einer Schädigung der Knochen. Verbrennungen vierten Grades müssen intensivmedizinisch betreut werden. Die Gewebeschäden bilden sich nicht zurück.
Zum Einschätzen des Ausmaßes von Verbrennungen und Verbrühungen hat sich die Neunerregel bewährt. Die Neunerregel teilt die Oberfläche des Menschen in Prozentanteile auf. Je mehr Prozent der Hautoberfläche geschädigt sind, umso bedrohlicher ist die Verletzung. Ab 20 Prozent spricht man von einer schweren Verbrennung.
Nach der Neunerregel entfallen beim Erwachsenen
- 9 Prozent auf den Kopf,
- 9 Prozent auf die Arme,
- 18 Prozent auf die Brust,
- 18 Prozent auf den Rücken,
- 18 Prozent auf die Beine,
- 1 Prozent auf die Handinnenflächen mit Fingern,
- 1 Prozent auf die Genitalien.
Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Bei Verbrühungen entfernen Sie sofort die entsprechenden Kleidungsstücke. Bei Verbrennungen entfernen Sie diese nur, sofern sie nicht am Körper haften.
Leichte Verbrennungen und Verbrühungen kühlen Sie unter fließendem, lauwarmem Wasser. Kühlen Sie, bis die Schmerzen nachlassen, maximal aber 20 Minuten.
Hüllen Sie den Betroffenen in eine Decke, um Wärmeverluste auszugleichen.
Verabreichen Sie keine Speisen oder Getränke.
Bei Kindern alarmieren Sie den Notarzt schon bei leichten Verbrennungen und Verbrühungen. Bei Erwachsenen ist dies nur bei schweren Verletzungen erforderlich.
Bis zum Eintreffen des Notarztes ist es wichtig, regelmäßig Ansprechbarkeit, Puls und Atmung des Betroffenen zu überwachen.