Mito-D-Ribose Pulver, 200 g
Artikelbeschreibung
Mito-D-Ribose Pulver
- Nahrungsergänzungsmittel mit D-Ribose
- 1 gehäufter Teelöffel täglich (5 g) zu verzehren
- frei von Milcheiweiß, Milchzucker, Aroma, Farb- und Konservierungsstoffen
- glutenfrei, hefefrei, gelatinefrei, sojafrei
Was ist in Mito-D-Ribose Kapseln enthalten?
Mito-D-Ribose enthält Ribose in der natürlich vorkommenden D-Form. Ribose ist ein einfaches Zuckermolekül, das fünf Kohlenstoffatome enthält. Diese Zuckerart wird auch Pentose (von griechisch pente, fünf) genannt. Ribose kommt in all unseren Zellen vor, vor allem als Bestandteil unserer Erbsubstanz (DNA, RNA) und als Baustein der Energiewährung unseres Körpers, Adenosintriphosphat (ATP).
D-Ribose ist:
- ein Einfachzucker mit fünf Kohlenstoffatomen
- in allen Körperzellen vorhanden, unter anderem im Gerüst der Erbsubstanz (DNA, RNA) und als Bestandteil der Energiewährung des Körpers, ATP
- im Gegensatz zu der synthetischen L-Form, die natürlich vorkommende Form von Ribose
Anwendung
Täglich einen gehäuften Teelöffel (5 g) zu einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit verzehren.
Inhaltsstoffe pro Tagesverzehrmenge
Inhaltsstoff | pro 1 gehäuften Teelöffel | **NRV% |
---|---|---|
D-Ribose | 5 g | *** |
** Referenzmenge lt. LMIV
*** keine Empfehlung gemäß LMIV Verordnung enthalten
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
MSE Pharmazeutika GmbH
Nehringstr. 15
61352 Bad Homburg
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Lebensmittelangaben
Bezeichnung des Lebensmittels
Nahrungsergänzungsmittel mit D-RiboseZutaten
D-Ribose.
Aufbewahrungshinweise
Kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Verwendungshinweise
Täglich einen gehäuften Teelöffel (5 g) zu einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit verzehren.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.