Kollagen Beauty Megamax Pulver, 400 g
Artikelbeschreibung
Kollagen Beauty Megamax Pulver
- Nahrungsergänzungsmittel, Getränkepulver mit Kollagenhydrolysat (Rind) zur Herstellung eines Kaltgetränks
- die ausgewogene Zusammensetzung unterstützt gutes Aussehen
- mit Kollagen, Biotin, Vitamin C und Kupfer
- Megamax Kollagen ist gut wasserlöslich, quillt nicht und schmeckt angenehm fruchtig
Kollagen ist ein Strukturprotein des Körpers, das für die Festigkeit und Flexibilität des Bindegewebes verantwortliche ist. Biotin ist für den Erhalt von Haut, Haaren und Nägeln wichtig. Vitamin C leistet einen Beitrag zur normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut, Kupfer zur normalen Hautpigmentierung und zum Erhalt von normalem Bindegewebe. Auch alle übrigen Zutaten sind wichtig für unseren Körper und Stoffwechsel.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Megamax B.V.
Klarenanstelerweg 5
6468 EP Kerkrade
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Lebensmittelangaben
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Kollagenhydrolysat (80,1%)*, Maltodextrin, Maisstärke, Säuerungsmittel (Citronensäure), Calciumcitrat, Aroma (enthält Milcheiweiß), Verdickungsmittel (Guakernmehl), Süßungsmittel (Acesulfam K, Sucralose), L-Ascorbinsäure, L-Cystein-Hydrochlorid, Nicotinamid, DL-alpha Tocopherylacetat, Calcium-D-pantothenat, Mangansulfat, Riboflavin, Pyridoxinhydrochlorid, Thiaminmononitrat, Farbstoff (Beta-Carotin), Pteroylmonoglutaminsäure, D-Biotin, Kupfercarbonat, Cyanocobalamin
*(Ursprung Rind)
Aufbewahrungshinweise
Die Dose stets gut verschließen und kühl, trocken, vor Sonnenlicht geschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Verwendungshinweise
2 x täglich je eineinhalb Messlöffel (ca. 10 g) in 90 ml Wasser einrühren und trinken.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.