Naturafit Basencitrate zuckerfrei Pulver, 320 g
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Artikelbeschreibung
naturafit BASENCITRATE ZUCKERFREI
Effektives und gut verträgliches Basenmittel aufgrund der Verwendung von Magnesiumcitrat, Kaliumcitrat und Calciumcitrat. In diesem Produkt werden ausschließlich Citratsalze der Mineralstoffe Magnesium, Kalium und Calcium verwendet. Diese kommen auch natürlich im Körper vor. Das Produkt trägt nicht nur dazu bei, den Säure-Basen-Haushalt zu regulieren, sondern ist auch ein sehr guter Spender für die genannten drei Mineralien. naturafit Basencitrate zuckerfrei ist eine Pulvermischung ohne Zucker zum Einrühren in Wasser, Fruchtsaft oder Joghurt.
naturafit bietet Dir traditionell ausschließlich Reinsubstanzen mit bester Bioverfügbarkeit in Premium Apotheken Qualität. In unserer Manufaktur für Mikronährstoffe werden Nahrungsergänzungsmittel in Handarbeit hergestellt. Durch unser einzigartiges Verfahren können wir produktschonend und ohne Rieselhilfen produzieren. Damit unsere Premium Apotheken Qualität erhalten bleibt, verwenden wir für unsere naturafit Produkte ausschließlich braunes Apothekerglas. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Umwelt, sondern verhindern auch, dass unter anderem Plastikweichmacher in das Produkt gelangen - denn nur Glas bewahrt absolute Reinheit.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
NaturaFit GmbH
Am Sandfeld 9-11
91341 Röttenbach
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Lebensmittelangaben
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Magnesiumcitrat, Kaliumcitrat, Calciumcitrat.
Aufbewahrungshinweise
Kühl, trocken, stets verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Verwendungshinweise
Einen Messlöffel (liegt bei) (ca. 5,3 g) täglich in Wasser, Saft oder Joghurt einrühren und verzehren.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.